Ein '''Interessenverband''' ist ein auf Dauer angelegter Zusammenschluss von .
Im Unterschied zu Parteien nehmen Interessenverbände nicht an allgemeinen Wahlen teil.
Formen und Möglichkeiten
Vereinigungen, die als Interessenverband agieren können, gibt es in fast allen Bereichen der Gesellschaft. Sie können nach ihren Tätigkeitsfeldern in fünf Gruppen eingeteilt werden:
Vereinigungen im Wirtschaftsleben und in der Arbeitswelt
- , z. B. Bundesverband der Deutschen Industrie, Deutscher Industrie- und Handelskammertag;
- Gewerkschaften, z. B. Deutscher Gewerkschaftsbund, Beamtenbund;
- , z. B. ;
- , z. B. Verein deutscher Ingenieure;
Vereinigungen mit sozialen Zielen
- ,
- Deutscher Mieterbund
Vereinigungen im Bereich Freizeit und Erholung
- Hobbyvereine (z. B. )
- Sportvereine (wie Deutscher Olympischer Sportbund)
Vereinigungen in den Bereichen Kultur und Wissenschaft
- P.E.N.
- Verband der Historiker und Historikerinnen Deutschlands
Vereinigungen mit ideellen und gesellschaftspolitischen Zielsetzungen
- Menschenrechtsorganisationen (FGQ, amnesty international, Kinderschutzbund)
- Tierrechtsorganisationen (People for the Ethical Treatment of Animals, )
- Naturschutzorganisationen (Greenpeace, BUND)
Möglichkeiten und Adressaten der Einflussnahme
Pötsch unterscheidet fünf Möglichkeiten der Einflussnahme:- s.
- en zu verankern.
- ein.
- Regierung und : Interessenverbände verhandeln direkt mit Regierungsmitgliedern und der Ministerialbürokratie.
- Organe der : Die Verlagerung vieler Entscheidungen auf die Ebene der Europäischen Union hat zur Folge, dass europäische Dachverbände auf die Entscheidungsprozesse der EU einwirken.
Deutschland
Unter den '', auch kurz ''Lobbyliste'', eintragen lassen (2241, Stand: 27. März 2015), die beim Präsidenten des Deutschen Bundestages geführt wird. Die Geschäftsordnungen von Bundestag und Bundesregierung sehen die Mitwirkung von Interessenverbänden ausdrücklich vor.
Als bedeutsame Interessenverbände mit einer im Grundgesetz herausgehobener Stellung (Koalitionsfreiheit und Tarifautonomie) gelten die Gewerkschaften und die .
Historisch gesehen gab es im Deutschen Reich nach 1871 die verschiedensten Interessenverbände. Zu den wirtschaftlichen Interessenverbänden gehörte zum Beispiel der Bund der Landwirte.
Siehe auch
- Interessengruppe
- Industrieverband
Einzelnachweise
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